Historie des Wagenmeisters

Die erste mit Lokomotiven betriebene Eisenbahn in Deutschland nahm 1835 den öffentlichen Personen- und Güterverkehr auf.

Der Aufbau des Eisenbahnnetzes erfolgte zuerst durch private Gesellschaften (Privatbahnen) sowie bald auch durch den Staat (Staatsbahnen).

Erstmalig erwähnt wurde der amtliche Wagenmeister im Jahre 1838 in einer Bekanntmachung zur Eröffnung der Strecke Berlin - Potsdam. Hier musste er neben seinen technischen Tätigkeiten während der Fahrt die Kontrolle und das Kassieren der Fahrbillets durchführen.

Nach der Deutschen Einigung von 1871 entstand in den einzelnen Bundesstaaten eine Reihe von staatlichen Länderbahnen. Die zahlreichen in dieser Zeit gebauten Privatbahnen dienten in der Regel für den Regional- und Nahverkehr.

Schon 1904 brachte Johannes Tesch eine schriftliche Unterweisung für Wagenmeister in Buchform heraus: "Katechismus für die Prüfungen zum Rangiermeister und Wagenmeister der Staatseisenbahnen: Besondere Teile für die Vorbereitung zur schriftlichen Prüfung der Wagenmeister." Dies drückt den schon damalig hohen Stellenwert des Wagenmeisters aus.

Der Reichsbahn-Wagenmeister und Wagenwerkmeister musste schon in den 40er Jahren sehr vielfältige Tätigkeiten durchführen. Dazu gehörten unter anderem, den Bremsdienst durchführen, die Prüfung von Heizung und Beleuchtung der Züge, die Prüfung von Ausrüstung der Aborte in D-Zügen, die Beladevorschriften begutachten oder die Entseuchung von Waggons überwachen,

Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges entstanden als Folge der Deutschen Teilung mit der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Deutschen Reichsbahn in der Deutschen Demokratischen Republik zwei Staatsbahnen.

In der DDR gehörten seit 1953 die Wagenmeister des Bahnhofes nicht mehr zum örtlichen Bahnbetriebswerk. Sie bildeten eigenständige Wagenmeistereiposten mit eigenen Diensträumen im Bereich des Technischen Wagendienstes des Bahnwagenbetriebswerks (BWW).

Der Aufgabenbereich der Wagenmeister umfasste schon in den 60er Jahren die Prüfung der Güterwagen auf ihren technischen Zustand, die Bremsprüfung und die Bremsproben. Auch die Überprüfung von Lademaßüberschreitungen und Unfalluntersuchungen gehörten zum Aufgabenspektrum des Wagenmeistereipostens. Reichte in der Anfangszeit der 50er Jahre noch ein Wagenmeister pro Schicht aus, so wurde infolge des erhöhten Güterzugaufkommens die Besetzung ab 1965 auf drei Wagenmeister pro Schicht erhöht.

Nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990 wurden die beiden Staatsbahnen durch die Bahnreform 1994 zum privatwirtschaftlichen Unternehmen der Deutschen Bahn AG zusammengefasst, privaten Bahnunternehmen ein diskriminierungsfreier Zugang zum Eisenbahnnetz verschafft sowie der Schienen-Personennahverkehr durch die Regionalisierung den Bundesländern übertragen.